Vorbemerkung:
Grundsätzlich gelten die im Anhang I, Teil B der Offiziellen Golfregeln des DGV aufgeführten Musterplatzregeln.
Wird durch weiße Pflöcke und Linien gekennzeichnet. Sofern weiße Linien die Platzgrenze kennzeichnen, haben diese Vorrang.
Der betonierte Weg an Bahn 2, Bahn 3, Bahn 4 und Bahn 7 ist durch weiße Pfähle entlang des Weges als „Aus“ gekennzeichnet. Ein Ball, der die Ausgrenzen des betonierten Weges an Bahn 4 zu Bahn 7 oder umgekehrt von Bahn 7 zu Bahn 4 überquert und auf einen anderen Teil des Platzes zur Ruhe kommt, ist „Aus“.
Kennzeichnungen durch gelbe und rote (seitliche WH) Pfosten; Brücken/Überquerungen von Gräben im Wasserhindernis sind Bestandteil des Hindernis.
Kennzeichnungen durch gelbe und rote (seitliche WH) Pfosten; Brücken/Überquerungen von Gräben im Wasserhindernis sind Bestandteil des Hindernis. Boden in Ausbesserung ist durch weiße/blaue Einkreisungen oder blaue Pfosten gekennzeichnet.
Erleichterung nach R 25-1 von Löchern, Aufgeworfenem oder Laufwegen, Erdgänge grabender Tiere oder Vögel wird nicht gewährt, wenn lediglich die Standposition behindert ist.
Ist ein Ball im eigenen Einschlagloch eingebettet, so darf er im gesamten Gelände, Bunker ausgenommen, straflos aufgenommen und nach Regel 25-2 fallen gelassen werden.
Steine im Bunker gelten als bewegliche Hemmnisse (Regel 24-1).
Junganpflanzungen: Behindert eine junge Pflanze, gekennzeichnet durch Stützpfahl, Manschette oder blaues Band, die Standposition oder den beabsichtigten Schwung des Spielers, so muss straflos Erleichterung nach Regel 24-2 in Anspruch genommen werden. Gießringe an Bäumen sind keine Hemmnisse.
Trifft ein Ball eine Stromleitung, so muss der Schlag für ungültig erklärt und ein anderer Ball nach Regel 20-5 gespielt werden
Kommentare deaktiviert für Platzregeln